Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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Kritik daran, dass Arbeitsminister Martin Kocher beim Thema Arbeitsmarktzugang für Asylwerbende "offenbar reflexartig die harte ÖVP-Linie ohne weiteren Diskurs neu festschreibt und nicht einmal eine regierungsinterne Konsultation führen will", hat der Integrationsbeauftragte der Diözese Graz-Seckau, Erich Hohl geübt. Das sei "schade und eine vertane Chance", denn das von ihm schon 2019 und zuletzt auch von Caritas-Präsident Michael Landau deutsche "3plus2-Modell" wäre auch für Österreich eine praktikable Lösung, die auf Integration setzt "und dabei sowohl die Situation der Lehrlinge als auch gesellschaftliche Interessen miteinander zu verknüpfen sucht", so Hohl am Donnerstag gegenüber Kathpress.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte am Mittwoch aus formalen Gründen zwei Erlässe aus dem Jahr 2018 bzw. 2004 als unzulässig erklärt, wonach Asylwerbende nur als Saisonkräfte arbeiten dürfen. Minister Kocher schrieb daraufhin dem AMS ein neues Vorgehen bei der Beschäftigung von Asylwerbenden vor und bekräftigte, dass es auch künftig keinen generellen Arbeitsmarktzugang für Asylwerbende geben werde. "Vielmehr sind arbeitslose Inländerinnen und Inländer sowie Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte vorrangig zu vermitteln", so Kocher in einer Aussendung.
Das Trachten nach einer "raschen Reparatur der vom Verfassungsgerichtshof festgestellten formalen Mängel" statt nun auf einen offeneren Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylwerbende zu setzen, missfällt dem Grazer kirchlichen Integrationsbeauftragten. Denn es sei "aus menschlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gründen gut und sinnvoll, wenn Menschen durch Erwerbstätigkeit für ihren Lebensunterhalt (mit)aufkommen dürfen", argumentierte Hohl.
Er begrüßte die Positionierung von Caritas-Präsident Landau, der am Mittwoch für eine Neuregelung plädiert hatte - auch um dem eklatanten Fachkräftemangel etwa in der Pflege zu begegnen. Er empfahl das in Deutschland geltende Modell, das Asylwerbenden ermöglicht, nach ihrer (meist dreijährigen) Ausbildung noch zwei Jahre danach im Land zu bleiben und arbeiten zu dürfen - unabhängig davon, wie über ihren Asylantrag entschieden wird. Auch für jene, die sich zu einem späteren Zeitpunkt doch noch für eine Rückkehr in ihr Herkunftsland entscheiden, hätte diese Regelung Vorteile, so Landau und nun auch Hohl: "Eine gute Ausbildung erhöht die Chancen im Herkunftsland und wirkt somit einer Re-Migration entgegen."
15.07.2021
Quelle: kathpress