Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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„Asylwerbern einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen wäre höchst an der Zeit“, erklärt die Präsidentin der Katholischen Aktion Österreich, Gerda Schaffelhofer, zu entsprechenden Signalen aus der Regierung. „Noch gibt es keine Details, wie weit die Verantwortlichen zu gehen bereit sind. Es ist ein aber zumindest ein erfreulicher Fortschritt, dass Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner bereit sind, mit den Sozialpartnern darüber ins Gespräch zu treten.“
Zahlreiche Einrichtungen, die mit Betreuung von Flüchtlingen betraut und vertraut sind – unter ihnen viele kirchliche -, fordern seit Jahren, die starken Einschränkungen zu lockern, mit denen Asylwerberinnen und Asylwerber de facto vom regulären Arbeitsmarkt ferngehalten werden. Schaffelhofer: „Es ist weder sozial noch wirtschaftlich sinnvoll, Asylwerber daran zu hindern, zum Unterhalt für sich selbst und ihre Familien beizutragen. Arbeit ist zudem ein wichtiges Mittel der Teilhabe an der Gesellschaft. Zum Nichtstun gezwungen zu sein, hilft den Betroffen weder während des – manchmal jahrelangen - Wartens auf den Asylbescheid noch bereitet es diese auf die Zeit danach vor.“
Laut derzeitiger Gesetzeslage ist der Zugang zu selbstständiger und unselbstständiger Arbeit drei Monate nach Zulassung zum Asylverfahren möglich. Dazu benötigen die Asylwerber bzw. die Arbeitgeber eine Arbeitsbewilligung für eine konkrete Arbeitsstelle und den Nachweis, dass dafür kein als arbeitslos Gemeldeter mit Arbeitserlaubnis zur Verfügung steht („Ersatzkraftverfahren“). Aufgrund einer weiteren Einschränkung aus dem Jahr 2004 („Bartenstein-Erlass“) bleiben nur eine Arbeit als Saison-Hilfskraft (etwa in der Gastronomie und in der Erntehilfe) oder ein Einsatz für gemeinnützige Arbeiten als Möglichkeiten übrig. Der volle Zugang zum Arbeitsmarkt steht erst dann offen, wenn jemand als Flüchtling anerkannt ist.
„Das Argument, dass Österreichs Arbeitsmarkt bereits derzeit überlastet sei, zieht nur bedingt. Der stark beschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt drängt arbeitswillige Asylwerber und Asylwerberinnen letztlich in die ‚Schattenwirtschaft‘ und lässt diesen Bereich des ‚informellen‘ Arbeitsmarktes anwachsen. Damit werden sozial- und arbeitsrechtliche Standards erst recht unterlaufen“, gibt die KAÖ-Präsidentin zu bedenken.
„Ich trete daher – zusammen mit zahlreichen anderen Organisationen – dafür ein, dass Asylwerber nach sechs Monaten legalen Aufenthalts in Österreich vollen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Wer rechtmäßig hier lebt, soll auch hier arbeiten können.“
„Darüber hinaus sind auch Überlegungen notwendig, wie die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten von Asylwerbern aufrechterhalten und weiterentwickelt werden können und ihnen ein ausbildungsadäquater Berufseinstieg ermöglicht wird. Unabhängig von einer Vormerkung beim AMS brauchen Asylwerber einen Zugangs zu beruflicher Aus- und Fortbildung und zu Bildung allgemein“, fordert Schaffelhofer. „Ein besonderes Augenmerk muss dabei auf die jugendlichen Asylwerber gelegt werden.“
Asylwerber als Lehrlinge benötigen aufgrund des dualen Ausbildungssystems (Berufsschule und Betrieb) eine Beschäftigungsbewilligung. Dies ist für Asylwerber derzeit allerdings nur in Lehrberufen möglich, in denen ein nachgewiesener Lehrlingsmangel besteht. „Auch hier ist zu prüfen, ob diese Auflage noch adäquat ist“, so die KAÖ-Präsidentin.
Rückfragehinweise
Mag. Josef Pumberger
Generalsekretär
+43 1 51552-3661
http://www.kaoe.at