Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
Es gibt viele Möglichkeiten, sich in der Kirche zu engagieren! Mehr Infos
Schulen, Kindergärten, Bildungshäuser und vieles mehr: Kirche ist ein wesentlicher Bildungsanbieter. mehr Infos
Sie sind nicht allein. Kirchenaustritte sorgen für Schlagzeilen. Rücktritte gehen weniger laut vor sich. Und doch wurden allein in der Steiermark im Jahr 2023 1.122 Männer und Frauen wieder in die Gemeinschaft der katholischen Kirche aufgenommen. 118 weitere haben ihren Austritt widerrufen.
Auch Sie sind uns herzlich willkommen!
Sie sind getauft, bekennen sich zum christlichen Glauben und haben die ehrliche Absicht, wieder in die katholische Kirche zurückzukehren. Sie wollen der Gemeinschaft der katholischen Kirche auch in Zukunft treu bleiben.
Suchen Sie zunächst das Gespräch mit einem Priester (dem Pfarrer Ihrer Wohnpfarre oder mit einem anderen Seelsorger Ihres Vertrauens). Der Priester wird Sie fragen, warum Sie seinerzeit aus der Kirche ausgetreten sind und was Sie jetzt zur Rückkehr in die Kirche bewegt. Es handelt sich dabei um keine Prüfung und um kein unnötiges "Ausfratscheln", sondern um den Versuch eines ehrlichen Gesprächs. Niemand soll zum Eintritt überredet, aber auch niemand, der es ernst meint, "vertrieben" werden.
Wenn Sie keinen Priester kennen und nicht zu Ihrem Wohnsitzpfarrer gehen möchten, stehen Ihnen auch zwei Aufnahme-Priester zur Verfügung, die besonders dazu beauftragt sind:
Prälat Dr. Heinrich Schnuderl und Mag. Dietmar Grünwald.
Die Aufnahme geschieht durch den Priester. Diese Handlung kann ganz schlicht in der Pfarrkanzlei stattfinden. Sie kann aber auch während eines Gottesdienstes in der Kirche oder im Familienkreis oder im Freundeskreis feierlich begangen werden. Sie können hier jene Form wählen, die Ihnen zusagt.
Oft wird behauptet, bei einem Wiedereintritt in die Kirche müsse man den Kirchenbeitrag für die Jahre seit dem Austritt nachzahlen. Das ist falsch! Die Kirchenbeitragspflicht beginnt erst wieder mit der Rückkehr in die Kirche. Wenn Sie wissen wollen, wieviel Ihr Kirchenbeitrag im Fall eines Wiedereintrittes ausmachen würde, wenden Sie sich bitte an unsere Kirchenbeitragsorganisation. Man informiert und berät Sie gerne.
Falsch ist auch das Gerücht, man müsse vor der Aufnahme Gebete auswendig lernen und beim Pfarrer eine Prüfung machen. Auch Zeugen, die die Aufnahme bestätigen, sind in unserer Diözese nicht mehr notwendig.
Seit Ihrem Kirchenaustritt vor der Behörde sind noch keine drei Monate vergangen?
Dann können Sie Ihren Austritt ganz einfach mit diesem Formular widerrufen.
Bei Widerruf wird Ihr Austritt nicht im Taufbuch vermerkt.
Broschüre mit 67 Statements von Karl Veitschegger zu kritischen Anfragen und Vorwürfen, die häufig an die katholische Kirche gerichtet werden.
Broschüre mit Kurzinfos zum katholischen Glauben, Gebeten und Texten sowie Fakten über die Diözese Graz-Seckau