Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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Wird eine solche Erklärung nicht innerhalb der Frist, die im Brief des Diözesanbischofs genannt ist, widerrufen, wird sie als bewusste Trennung von der katholischen Kirche gewertet und als solche auch im Taufbuch vermerkt.
Eine volle Kirchenmitgliedschaft ist Voraussetzung für:
Die Taufe wird durch den Kirchenaustritt nicht ungültig gemacht.
Wer aus der Kirche austritt, dessen Entscheidung wird respektiert, er bleibt aber weiterhin eingeladen, sein "Christ-Sein" ernst zu nehmen und die volle Gemeinschaft mit der Kirche zu suchen.
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