Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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Ein Kirchenaustritt muss bei der dafür zuständigen politischen Behörde erklärt werden (Bezirkshauptmannschaften oder Magistrate). Die Behörde gibt die Austrittserklärung an die Kirche weiter.
Die Kirche nimmt schriftlich oder telefonisch Kontakt zu den Ausgetretenen auf, um die Gründe zu erfahren und zu besprechen. Die Ausgetretenen haben dann drei Monate lang Zeit, um ihre Entscheidung zu überdenken und bei der Kirche zu widerrufen. Kommt es innerhalb dieser Frist zu keinem Widerruf, wird der Austritt auch kirchlich gültig und wird im Taufbuch vermerkt.
Die Entscheidung, aus der Kirche auszutreten, wird respektiert. Für jede und jeden stehen aber weiterhin die Türen für eine Rückkehr in die Gemeinschaft offen.
Eine volle Kirchenmitgliedschaft ist Voraussetzung für:
Die Kirchenbeitragspflicht besteht bis zum Ende jenes Monats, in dem der Austritt bei der Behörde erklärt wurde. Offene Kirchenbeiträge werden dementsprechend aliquotiert.
Bitte denken Sie nicht gleich an einen Kirchenaustritt, wenn Ihnen vielleicht die Höhe der Vorschreibung zu hoch erscheint! Vieles lässt sich in einem persönlichen Gespräch klären und lösen. Unsere Mitarbeitenden stehen für Ihre Fragen und Anliegen jederzeit gerne zur Ihrer Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie an einen Austritt denken.
Sie haben Fragen? Die Mitarbeitenden der Kirchenbeitragsorganisation helfen Ihnen gerne!
Telefon: 0316 8031 (Mo-Fr 08.00-16.00 Uhr)
E-Mail: kirchenbeitrag@graz-seckau.at
Post:
Kirchenbeitragsorganisation
Bischofplatz 2
8010 Graz
oder mittels Kontaktformular.
Die Adressen und Öffnungszeiten der Kirchenbeitragsstellen finden Sie hier.