Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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Die Beitragspflicht beginnt mit dem 21. Lebensjahr. Grundlage für die Ermittlung des Kirchenbeitrages sind 1,1 % des steuerpflichtigen Jahreseinkommens. Zusätzlich wird der sogenannte „Allgemeine Absetzbetrag“ von derzeit 60,00 Euro abgezogen.
Besondere Berücksichtigung findet die persönliche Situation der Beitragszahlenden: So sind Ermäßigungen für Alleinerziehende, für jedes Kind, für die Wohnraumkosten oder auch für Krankheitskosten und Versicherungen vorgesehen. Ebenso werden Ausbildungskosten berücksichtigt. Ermäßigungen erhalten Beitragszahlende, so lange ein Anspruch besteht.
Grundsätzlich ist jedes Einkommen beitragspflichtig, auch nicht steuerpflichtige Einkommen, ebenso Sozialleistungen und ausländische Einkünfte. Weihnachts- und Urlaubsgelder sind nicht kirchenbeitragspflichtig.
Bei selbstständig Erwerbstätigen, freiberuflich Tätigen und Personen mit unregelmäßigem Einkommen wird das jährliche Einkommen laut Steuerbescheid zur Berechnung herangezogen. Das vergangene Jahr gilt als Bemessungsgrundlage.
Für Selbstständige aus der Landwirtschaft gibt es einen gestaffelten Tarif, der sich am landwirtschaftlichen Einheitswert orientiert.
Sofern das Einkommen nicht nachgewiesen wird, erfolgt die Berechnung des Kirchenbeitrages auf Basis statistischer Erfahrungswerte.
Kirchenbeitragserklärung online
Kirchenbeitrag nach Einheitswert
Sie haben Fragen zu Ihrem Kirchenbeitrag? Die Mitarbeitenden der Kirchenbeitragsorganisation helfen Ihnen gerne!
Telefon: 0316 8031 (Mo-Fr 08.00-16.00 Uhr)
E-Mail: kirchenbeitrag@graz-seckau.at
Post:
Kirchenbeitragsorganisation
Bischofplatz 2
8010 Graz
oder mittels Kontaktformular.
Die Adressen und Öffnungszeiten der Kirchenbeitragsstellen finden Sie hier.