Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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Es gibt viele Möglichkeiten, sich in der Kirche zu engagieren! Mehr Infos
Schulen, Kindergärten, Bildungshäuser und vieles mehr: Kirche ist ein wesentlicher Bildungsanbieter. mehr Infos
Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Kirchenbeitrag.
Warum braucht es den Kirchenbeitrag? |
Der Kirchenbeitrag schafft die finanzielle Basis dafür, dass die Katholische Kirche in der Steiermark ihren Auftrag erfüllen kann. Der größte Teil des Kirchenbeitrags geht in die Pfarren. Zudem werden zahlreiche Beratungs- und Bildungseinrichtungen durch den Kirchenbeitrag finanziert, etwa die Telefonseelsorge, das Institut für Familienberatung und Psychotherapie, die Private Pädagogische Hochschule Augustinum oder das Referat für Kirchenmusik. |
Warum ist der Kirchenbeitrag nicht freiwillig? |
Laut Gesetz muss sich die Kirche auf Basis von Kirchenbeiträgen finanzieren. Die Kirchenbeitragsordnung (KBO), die aus den Gesetzen des Staates hervorgeht, gilt für alle österreichischen Diözesen und gewährleistet, dass alle Katholikinnen und Katholiken nach den gleichen Maßstäben zur Beitragszahlung herangezogen werden müssen. Die Grundlage für die Ermittlung des Kirchenbeitrages sind 1,1 % des steuerpflichtigen Jahreseinkommens. |
Bleibt der Kirchenbeitrag in der Pfarre? |
Der größte Teil des Kirchenbeitrags geht in die Pfarren. Von jedem gezahlten Euro kommen 55,8 Cent in den steirischen Pfarren an. Der Rest fließt in den Bildungsbereich (8,1 Cent), Priesterpensionen (14,3 Cent), Rat & Hilfe (6,8 Cent), zentrale Aufgaben (12,7 Cent) und Kunst & Kultur (2,3 Cent). |
Kann ich meinen Beitrag zweckwidmen? |
Sie können bis zu 50 % Ihres Kirchenbeitrages für folgende Zwecke widmen:
Die Mitarbeitenden der Kirchenbeitragsorganisation helfen Ihnen bei der konkreten Zweckwidmung gerne weiter: 0316 8031 (Montag bis Freitag 8.00 bis 16.00 Uhr) oder kirchenbeitrag@graz-seckau.at |
Woher hat die Kirche meine Daten? |
Von den Behörden erhalten wir Meldedaten. Keine Information haben wir zu Familienstand, Beruf, Einkommen und besonderen finanziellen Belastungen. Diese Angaben bekommen wir alleine von Ihnen. |
Wie geht die Kirche mit meinen Daten um? |
Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. |
Ab wann ist Kirchenbeitrag zu bezahlen? |
Ab dem 21. Lebensjahr, sofern die Ausbildung beendet ist und über ein eigenes Einkommen verfügt wird. |
Wie wird der Kirchenbeitrag berechnet? |
Grundlage für die Ermittlung des Kirchenbeitrages sind 1,1 % des steuerpflichtigen Jahreseinkommens. Zusätzlich wird der sogenannte „Allgemeine Absetzbetrag“ von derzeit 59,00 Euro abgezogen. Besondere Berücksichtigung findet die persönliche Situation der Beitragszahlenden. |
Brauche ich für meinen Besuch in der Kirchenbeitragsstelle einen Termin? |
Für den Besuch einer Kirchenbeitragsstelle ist keine Terminvereinbarung notwendig. Sie können gerne auch telefonisch, per E-Mail oder via Kontaktformular mit uns in Verbindung treten. |
Welche Unterlagen werden für eine Neuberechnung benötigt? |
Grundsätzlich braucht es die Einkommensnachweise sowie die Kenntnis der persönlichen Situation: Kinder in Ausbildung, Wohnraumkosten, Kredite und Versicherungen sowie Krankheitskosten. Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeitenden der Kirchenbeitragsorganisation gerne. |
Wird für die Berechnung das Brutto- oder Nettoeinkommen herangezogen? |
Die Bemessungsgrundlage setzt sich aus dem Bruttogehalt abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge zusammen. |
Wie hoch ist der Kirchenbeitragsprozentsatz? |
Der Prozentsatz beträgt 1,1 Prozent der Bemessungsgrundlage (Bruttogehalt abzgl. Sozialversicherungsbeiträge). Vom Ergebnis wird noch ein „Allgemeiner Absetzbetrag“ von derzeit 59,00 Euro abgezogen. |
Welche Einkommen sind beitragspflichtig? |
Grundsätzlich ist jedes Einkommen beitragspflichtig, auch nicht steuerpflichtige Einkommen, wie auch Sozialleistungen und ausländische Einkünfte. Weihnachts- und Urlaubsgelder sind nicht kirchenbeitragspflichtig. Bei selbstständig Erwerbstätigen, freiberuflich Tätigen und Personen mit unregelmäßigem Einkommen wird das jährliche Einkommen laut Steuerbescheid zur Berechnung herangezogen. Das vergangene Jahr gilt als Bemessungsgrundlage. Für Selbstständige aus der Landwirtschaft gibt es einen gestaffelten Tarif, der sich am landwirtschaftlichen Einheitswert orientiert. |
Werden Urlaubs- und Weihnachtsgelder mit einbezogen? |
Nein, Urlaubs- und Weihnachtsgelder sind nicht kirchenbeitragspflichtig. |
Welche Ermäßigungen gibt es? |
Es sind Ermäßigungen für Alleinerziehende, für jedes Kind, für die Wohnraumkosten oder auch für Krankheitskosten und Versicherungen vorgesehen. Ebenso werden Ausbildungskosten berücksichtigt. Ermäßigungen erhalten Beitragszahlende, so lange ein Anspruch besteht. |
Ich habe bisher noch nie Kirchenbeitrag bezahlt und habe jetzt ein eigenes Einkommen – welche Informationen werden benötigt? |
Benötigt werden ein aktueller Einkommensnachweis, sowie Informationen zu verschiedenen Ausgaben, für die es eine Ermäßigung geben kann. Besondere Belastungen, z. B. Wohnkosten, Versicherungen, Kredite oder Krankheitskosten, können Ihren Kirchenbeitrag deutlich reduzieren. |
Ich bin finanziell in einer schwierigen Situation. Kann mein Kirchenbeitrag reduziert werden? |
Wir möchten für alle Menschen in unserer Gemeinschaft einen fairen Kirchenbeitrag berechnen. Die persönliche Situation der Beitragszahlenden wird dabei besonders berücksichtigt. Die Mitarbeitenden der Kirchenbeitragsorganisation helfen Ihnen gerne weiter. |
Ich lebe in einem Pflegeheim – muss weiterhin ein Kirchenbeitrag geleistet werden? |
Bei Menschen mit hohen Aufwendungen für ihre Pflege im Alter wird der Kirchenbeitrag auf ein leistbares Niveau vermindert. Steht in Pflegeheimen lediglich ein kleines Taschengeld für persönliche Dinge zur Verfügung, werden Pflegebedürftige vom Kirchenbeitrag befreit. |
Der Kirchenbeitrag ist mir zu hoch. Ich denke an Austritt. |
Bitte denken Sie nicht gleich an einen Kirchenaustritt, wenn Ihnen alleine die Höhe der Vorschreibung zu hoch erscheint. Um eine faire Beitragshöhe finden zu können, sind neben dem Einkommen besonders Nachweise über Ihre persönliche Situation wichtig. Diese Informationen können wir nur direkt von Ihnen erhalten. Die Mitarbeitenden der Kirchenbeitragsorganisation helfen Ihnen gerne weiter. |
Wo kann ich in die Katholische Kirche Steiermark eintreten? |
Die Aufnahme geschieht durch einen Priester, etwa den Pfarrer Ihrer Wohnpfarre oder einen anderen Seelsorger Ihres Vertrauens. Diese Handlung kann ganz schlicht in der Pfarrkanzlei stattfinden. Sie kann aber auch während eines Gottesdienstes in der Kirche oder im Familienkreis oder im Freundeskreis feierlich begangen werden. Sie können hier jene Form wählen, die Ihnen zusagt. |
Muss ich bei einem Wiedereintritt in die Kirche Beiträge nachzahlen? |
Nein, die Kirchenbeitragspflicht beginnt erst wieder mit der Rückkehr in die Kirche. |