Es gibt viele Möglichkeiten, sich in der Kirche zu engagieren! Mehr Infos
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Wenn Sie Ihren Kirchenbeitrag zu 50% widmen, werden die restlichen 50 Prozent Ihres Beitrags für die Grundfinanzierung der steirischen Pfarren und kirchlichen Einrichtungen verwendet.
Die Zweckwidmung ist befristet auf maximal drei Jahre möglich und kann nach Ablauf der Dauer verlängert, durch Widerruf beendet oder auf eine neue Widmung verändert werden.
Die genaue Beschreibung aller 9 Wirkungsfelder finden Sie hier.
Das Formular zur Zweckwidmung Ihres Kirchenbeitrags finden Sie hier.
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