Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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"Es braucht Konkretheit" im Kampf gegen Missbrauch, hatte Papst Franziskus gesagt, als er Ende Februar den weltweit beachteten Anti-Missbrauchsgipfel im Vatikan eröffnete. Mit den am Donnerstag veröffentlichten Normen gegen Missbrauchstäter und jene, die sie decken, legt der Vatikan zweieinhalb Monate später konkrete Maßnahmen vor.
Das Motu Proprio "Vos estis lux mundi" (Ihr seid das Licht der Welt) verpflichtet alle Kleriker sowie Angehörigen von Ordens- und geistlichen Gemeinschaften, Verdachtsfälle von Missbrauch zu melden. Gleichzeitig werde jene, die solche Informationen weitergeben, geschützt. Erstmals geregelt werden Untersuchungen gegen Bischöfe, die Ermittlungen vertuscht, unterlassen oder verschleppt haben. Auch werden kirchliche Stellen verpflichtet, staatliche Strafermittler in ihrer Arbeit zu unterstützen.
Eine weltweite kirchenrechtliche Pflicht, Verdachtsfälle von sich aus staatlichen Stellen zu melden, erlässt der Papst nicht. In Staaten mit christenfeindlichen Regimen wäre dies zu gefährlich. Wo aber Bischofskonferenzen bereits eine Meldepflicht an staatliche Stellen erlassen haben, bleibt diese von dem neuen Erlass unberührt. Ausdrücklich verpflichtet Artikel 19 des Motu Proprio zur Einhaltung staatlicher Gesetze.
Weiter soll binnen eines Jahres jede Diözese eine öffentlich leicht zugängliche Meldestelle für Verdachtsfälle von Missbrauch und Vertuschung eingerichtet haben. Viele Diözesen haben so etwas seit Jahren, andernorts hapert es noch. Sollte eine Diözese bis Anfang Juni 2020 dies nicht schaffen oder tun wollen, würden sicher die Bischofskonferenz mithelfen oder der Nuntius dies anmahnen, sagte Maltas Erzbischof Charles Scicluna bei der Vorstellung der neuen Vorgaben im Vatikan.
Für Scicluna, einen der treibenden Köpfe für kirchliche Maßnahmen gegen Missbrauch, ermächtigt der neue "epochale Erlass" die Gläubigen insgesamt, von Bischöfen und Ordensoberen mehr Rechenschaft und Transparenz einzufordern. "Niemand in der kirchlichen Hierarchie steht über dem Gesetz", so der Erzbischof.
Mit zwei wichtigen Neuerungen greift der Papst Vorschläge der US-Bischöfe auf. So sollen Vorwürfe gegen einen Bischof zunächst durch dessen Metropolitan-Erzbischof untersucht werden. Dieser kann sich dazu fachkundige Hilfe durch Laien holen - etwa im Bereich IT bei Fällen von Kinderpornografie, vor allem aber durch Psychologen und Juristen. Beauftragt und instruiert wird der Erzbischof von der zuständigen Vatikanbehörde. Im Fall der Befangenheit eines Metropoliten, bestimmt die Kurie eine dritte Person.
Den Vorwurf des deutschen Kardinals Reinhard Marx beim Krisengipfel, das sogenannte "Päpstliche Geheimnis" würde oft überinterpretiert und damit Aufklärung verhindert, greifen die neuen Normen ebenfalls auf. So regelt Artikel 4, dass wer einen Verdacht auf Missbrauch meldet, nicht das Amtsgeheimnis verletzt. Auch darf ihm diesbezüglich kein Schweigegebot auferlegt werden.
Zudem wird der Begriff des Missbrauchs auf jede Form des Missbrauchs von Autorität ausgeweitet. "Es betrifft also auch den Missbrauch von Ordensfrauen durch Priester, oder den von Seminaristen oder Novizen durch deren Obere", so der Leiter der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet in einer Stellungnahme.
Da Seminaristen kirchenrechtlich Laien sind, so Scicluna, finden die neuen Normen Anwendung auch im Fall anderer Volljähriger, sofern diese vom Täter irgendwie geistlich-psychologisch abhängig wären. Die Grenzen zu einvernehmlichen Handlungen zwischen Erwachsenen dürften in Einzelfällen fließend sein.
Insgesamt soll die Aufarbeitung möglicher Missbrauchsfälle beschleunigt werden. So sind Voruntersuchungen im betroffenen Land selbst nach 90 Tagen abzuschließen. Für den anschließenden eigentlichen Gerichts- oder Verwaltungsprozess nennt Scicluna als durchschnittliche Dauer ein Jahr, für Berufungsverfahren weitere sechs Monate. Was er sich dafür noch wünscht: dass Opfer im Prozess stärker beteiligt werden.
Für eine bessere und schnellere Aufarbeitung werden die zuständigen vatikanischen Behörden erstmals verpflichtet, sich gegenseitig zu informieren. Mangelnde Koordination und Information führten bisher oft zur Verzögerung von Verfahren.
Das neue Motu Proprio beinhaltet klarere und erweiterte Verfahrensregeln. Es verschärft keine Strafen und schafft auch keine neuen Straftatbestände. Der Straftatbestand unterlassener Aufarbeitung von Missbrauchsfällen oder gar deren Vertuschung durch Bischöfe oder Ordensobere wurde bereits mit dem Motu Proprio "Come una madre amorevole" von 2016 geschaffen; "Vos estis lux" bietet dafür die bisher fehlenden Ausführungsbestimmungen.
Quelle: kathpress