Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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Anlässlich des Tages der Kinderrechte am 20. November und des Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch am 18. November betont Carina Hofmann, 1. Vorsitzende der Katholischen Jungschar Steiermark: „In der Katholischen Jungschar sollen Kinder bestmöglich in ihrer Entwicklung unterstützt werden. Daher sind wir überzeugt, dass Kinder und Jugendliche in allen Lebensbereichen, die sie betreffen, stets einbezogen, gefragt, gehört und zum Handeln ermutigt werden. Um die Rechte von Kindern zu verwirklichen, müssen alle Anstrengungen unternommen werden um sämtliche Formen von Gewalt zu verhindern.”
Zum heurigen Tag der Kinderrechte stellt die Katholische Jungschar besonders Artikel 3 der Kinderrechtskonvention unter dem Slogan „einfach Kind sein“ in den Mittelpunkt. Jedes Kind soll in einer sicheren Umgebung aufwachsen, sich bestmöglich entwickeln und entfalten können – frei von Armut, Angst und Gewalt. Alle Entscheidungen und Maßnahmen, die Kinder betreffen, sollen so getroffen werden, dass das Wohl des Kindes im Vordergrund steht. Es gilt immer zuerst darauf zu achten, was das Beste für das Kind ist. Dabei müssen auch Kinder selbst gehört und ihre Anliegen angemessen berücksichtigt werden. Kinder sollen einfach Kind sein können – immer und überall.
Lukas Plöbst, Kinderschutzbeauftragter der Katholischen Jungschar Steiermark, ergänzt: „Durch die Erstellung einer Kinderschutzrichtlinie ist die Katholische Jungschar eine Selbstverpflichtung eingegangen, Kinder vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen und entsprechende präventive Maßnahmen innerhalb der Organisation zu schaffen, um Jungschar als sicheren Ort für Kinder zu gewährleisten. Wir unterstützen in Kooperation mit der Stabsstelle für Prävention gegen Missbrauch und Gewalt in der Diözese Graz-Seckau Pfarren und Seelsorgeräume vor Ort durch Schulungen sowie bei der Erstellung von Schutzkonzepten.“
Die Kinderschutzrichtlinie klärt Begriffe und zeigt Präventionsmaßnahmen der Katholischen Jungschar auf. Zudem stellt sie durch einen Krisenplan eine Anleitung zum Verhalten von Gruppenleiter:innen im Krisenfall dar und gibt konkrete Vorschläge zur Einbeziehung und Mitbestimmung von Kindern in Kinderschutzbelangen.
Die Katholische Jungschar sorgt dafür, dass Strukturen und Rahmenbedingungen geschaffen werden, die sowohl das Bewusstsein für die Thematik stärken als auch Prävention und Reaktion in Akutfällen ermöglichen. Damit einhergehende konkrete Maßnahmen werden auf allen Ebenen der Organisation umgesetzt.
Die Jungschar ist sich der großen Anzahl von Betroffenen bewusst, die durch Priester, Ordensleute und kirchliche Mitarbeiter*innen in ihrer Kindheit sexuellen Missbrauch erlitten haben und Gewalt ausgesetzt waren. An den Folgen tragen diese Menschen oft schwer. Deshalb wird auch der Auftrag, Präventionsmaßnahmen zu setzen, in der Kinder- und Jugendarbeit in unserer Diözese sehr ernst genommen.
Institutionelles Schutzkonzept gegen Gewalt und Missbrauch
Zum besseren Schutz von Kindern, Jugendlichen und anderen vulnerablen Personen vor Gewalt müssen Schutzkonzepte entwickelt und etabliert werden. Institutionelle Schutzkonzepte, wie sie in der Rahmenordnung der Katholischen Kirche gegen Missbrauch und Gewalt mit Maßnahmen, Regelungen und Orientierungshilfen gefordert werden, sind nun auf der Homepage der Stabsstelle für Prävention gegen Missbrauch und Gewalt inkl. aller einzelnen Bausteine, aus denen sich ein solches Schutzkonzept zusammensetzt, beschrieben.
Kinderrechte sind Menschenrechte
Kinder brauchen besonderen Schutz und Förderung, deshalb gelten für sie eigene Rechte, die Kinderrechte. Diese werden in der UN-Konvention über die Rechte des Kindes, der sogenannten Kinderrechtskonvention, festgehalten. Erwachsene sind dafür verantwortlich, dass die Rechte von Kindern respektiert und eingehalten werden. Kinderrechte sind Menschenrechte und besonders wichtig, weil sie diejenigen unterstützen, die viel weniger Möglichkeit haben, für sich einzutreten. Kinder haben fast keine Möglichkeit sich öffentlich Gehör zu verschaffen, ihre Anliegen werden oft beiseitegeschoben oder überhaupt nicht wahrgenommen.