Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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Bereits im August hatte es in den Privaträumen und im Büro des Priesters eine Hausdurchsuchung gegeben. Belastendes Material – kinderpornografische Bilder und Videos - haben die Beamten bei der Razzia sichergestellt. Wegen des Besitzes dieses Materials wurde der Priester am 11. Jänner im Grazer Landesgericht für Strafsachen zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro und einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Das strafrechtliche Urteil ist die Basis für das nun folgende kirchenrechtliche Verfahren, das ausschließlich in der Kompetenz der Glaubenskongregation in Rom liegt. Die Diözese Graz-Seckau hat darauf keinen Einfluss. Mögliche Strafen sind, dass der Priester nicht mehr für die Seelsorge eingesetzt werden darf oder dass er eine beträchtliche Summe für eine wohltätige Organisation spenden muss. Die Höchststrafe ist die Entlassung aus dem Priesteramt.
Der Priester wurde bereits nach der Hausdurchsuchung beurlaubt und bleibt suspendiert bis es ein Urteil aus Rom gibt. Auf Basis dieses Urteils wird entschieden, wie es weitergeht. "Wir verurteilen die hier benannten Handlungen jedenfalls auf das Schärfste", so die Diözese Graz-Seckau.