Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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Im Rahmen der "Autofasten"-Pressekonferenz haben sich Superintendent Wolfgang Rehner und Bischof Wilhelm Krautwaschl am 27. Februar zu den Plänen der Regierung geäußert, wonach der Karfreitag nur noch als „persönlicher Feiertag“ gilt und beim Arbeitnehmer gemeldet werden muss.
Für Superintendent Rehner, so berichtet die Kleine Zeitung online, sei dies ein „großer Verlust“. Für ihn wäre der Karfreitag als Feiertag für alle die beste und auch eine ökonomisch vertretbare Lösung gewesen. Am Nachmittag betonte Rehner in einer Presseaussendung, dass die Feier des Karfreitags für die Mitglieder der evangelischen Kirche "stärker als bisher ein Bekenntnisakt" würde. Minderheiten werde nichts geschenkt, sie müssen sich ihren Status hart erkämpfen, so Rehner weiter. "Wir sollten an dieser Stelle nicht jammern, sondern uns und allen anderen beweisen, dass der Karfreitag für die Evangelischen tatsächlich einen besonders hohen Stellenwert hat. So hoch, dass wir sogar bereit sind, für die gemeinsame Feier dieses Tages unseren persönlichen Feiertag einzusetzen, der uns dann vom Urlaub abgezogen wird", appeliert der steirische Superintendent an alle Evangelischen.
Solidarisch mit der evangelischen Schwesternkirche zeigt sich Diözesanbischof Wilhelm Krautwaschl: „Das ist keine gute Lösung, es wird jemandem etwas genommen. Man müsse sich fragen, was die Gesellschaft zusammenhält“, wird Bischof Wilhelm Krautwaschl von der Kleinen Zeitung zitiert. Gegenüber ORF Radio Steiermark betonte Bischof Krautwaschl, dass es um ein gesamtgesellschaftliches Bild gehe: „Es geht um den Menschen, und deswegen, glaube ich, müssen wir uns zusammentun und für das Menschsein da dran bleiben.“
Im Gegensatz zu den steirischen Kirchenvertretern wurde auf Österreichebene der Vorschlag begrüßt: "Es ist erfreulich, dass eine Lösung gefunden wurde, die für Evangelische und Altkatholiken akzeptabel ist und ihnen ermöglicht, den Karfreitag als Feiertag in gewohnter Weise zu begehen", sagte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, am Dienstag im Interview mit "Kathpress".
Der evangelische Bischof Michael Bünker hatte zuvor den Vorschlag der Regierung als "positive Lösung mit Wermutstropfen" bezeichnet. Der neue Vorschlag ermögliche, "dass nun Evangelische die Möglichkeit haben, den ganzen Karfreitag als ihren Feiertag zu begehen". Zudem sei die Lösung diskriminierungsfrei und ermögliche auch Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften, einen selbstgewählten Feiertag zu haben, sagte Bünker. Als "Wermutstropfen" bezeichnete der Bischof allerdings die Tatsache, "dass dieser selbstgewählte Feiertag aus dem bestehenden Urlaubskontingent zu nehmen ist".
Der EuGH hatte die österreichische Regelung, wonach nur für evangelische und altkatholische Arbeitnehmer der Karfreitag ein bezahlter Feiertag ist, als gleichheitswidrig aufgehoben. Wenn die entsprechende Regelung nicht korrigiert wird, hätten alle Arbeitnehmer - auch katholische - am kommenden Karfreitag (19. April) einen bezahlten Feiertag. Die Regierung wollte einen solchen weiteren Feiertag - es wäre dies der 14. - verhindern; die Wirtschaft befürchtet enorme Mehrkosten.
Der neue Vorschlag der Regierung sieht als rechtliches Novum einen "persönlichen Feiertag" vor. Demnach kann künftig im Rahmen des bestehenden Urlaubsanspruches ein Tag als "persönlicher Feiertag" beansprucht werden. Es handelt sich dabei um einen einseitigen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers, der drei Monate zuvor angemeldet werden muss. Für das Jahr 2019 soll eine kürzere Frist definiert werden.
Sollte der Arbeitnehmer verursacht durch dringende betriebliche Gründe, dennoch an diesem selbstgewählten "persönlichen Feiertag" freiwillig seiner Arbeit nachgehen, so erhält er für diesen Tag sämtliche Vergütungen wie an jedem anderen Feiertag.