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Im Vatikan beginnt am 21. Februar, das mit Spannung erwartete viertägige Spitzentreffen zu Missbrauch und Kinderschutz in der katholischen Kirche. Papst Franziskus hat dazu die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen aus aller Welt sowie VertreterInnen von Ordensgemeinschaften nach Rom gerufen. Vorgesehen sind neben Plenarrunden und Arbeitsgruppen auch eine Bußfeier und Berichte von Betroffenen von Missbrauch sowie Vorträge externer Experten. Der Papst nimmt an der gesamten Konferenz teil. Aus Österreich reist Kardinal Christoph Schönborn für das Kinderschutztreffen nach Rom. Es ist das erste Mal, dass der Papst die Leiter aller Bischofskonferenzen zum Thema Missbrauch in der Kirche versammelt.
Kardinal Christoph Schönborn erwartet sich vom anstehenden Anti-Missbrauchsgipfel im Vatikan nicht nur, dass es weltweit zu einem gemeinsamen Bewusstseinsstand hinsichtlich der Missbrauchs-Problematik kommt. Es braucht in einem zweiten Schritt auch weltweit gleiche Standards in der katholischen Kirche, wie bei Missbrauchsfällen vorzugehen ist bzw. welche Präventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen. Das hat Schönborn am Wochenende im Interview mit "Kathpress" und der APA betont.
Für Franziskus sei "wesentlich, dass die Bischöfe nach ihrer Rückkehr aus Rom die anzuwendenden Gesetze kennen sowie die notwendigen Schritte unternehmen, um Missbrauch zu verhindern, sich um die Opfer zu kümmern und sicherzustellen, dass kein Fall vertuscht oder begraben wird", hieß es zuletzt in einer Vatikanerklärung mit Blick auf die Beratungen in der Neuen Synodenaula, zu denen an die 200 Teilnehmer erwartet werden. Die Versammlung sei eine wichtige Etappe "auf der schmerzhaften Reise" im Kampf gegen Missbrauch, auf der sich die Kirche bereits seit 15 Jahren befinde.
In Österreich geht man in der katholischen Kirche spätestens seit 2010 einen klaren Weg der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen sowie der Präventionsarbeit. Zentraler Eckpunkt der kirchlichen Bemühungen ist dabei die 2010 von den Bischöfen österreichweit in Kraft gesetzte Rahmenordnung gegen Missbrauch und Gewalt. Das Regelwerk unter dem Titel "Die Wahrheit macht euch frei" enthält im rechtlichen Teil die Strukturen und Verfahrensabläufe, die den Umgang mit Betroffenen sowie Beschuldigten regeln, sowie die Standards für die Prävention. Die Einführung enthält Basiswissen und ein Orientierung zu Themen wie der Umgang mit Nähe und Distanz sowie zu Fragen nach Täterprofilen, den strukturellen Bedingungen sexueller Gewalt und dem Umgang mit Opfern.
Erstanlaufstelle für Opfer von Gewalt oder sexuellem Missbrauch in kirchlichem Kontext sind die in jeder Diözese eingerichteten Ombudsstellen. In jeder Diözese gibt es weiters eine Diözesankommission, die ernsthaften Verdachtsfällen nachgeht, eine möglichst umfassende und objektive Beurteilung des Sachverhalts gewährleisten soll und in Folge den Bischof bei der Entscheidung über die weitere Vorgehensweise berät. Über finanzielle Hilfe und Therapiekosten entscheidet die "Unabhängige Opferschutzkommission" unter dem Vorsitz von Waltraud Klasnic. Die Auszahlung der Mittel erfolgt über die kirchliche "Stiftung Opferschutz".
Seit 2010 entschied diese in 2.140 Fällen im Zeitraum von 70 Jahren, davon wurden nur 166 keine Finanzhilfe und Therapie zugesprochen. 194 Fälle sind derzeit in Bearbeitung. Die Kirche hat alle Entscheidungen der "Klasnic-Kommission" akzeptiert und umgesetzt. Den Betroffenen wurden bisher in Summe 27,3 Millionen Euro zuerkannt, davon 21,7 Millionen als Finanzhilfen und 5,5 Millionen für Therapien. Von den zugesprochenen Therapien wurden bislang zwei Millionen Euro ausbezahlt. Bei 32 Prozent aller Vorfälle handelte es sich um sexuellen Missbrauch. Bei allen anderen Vorfällen ging es um körperliche Gewalt. Gemäß Beschluss der Bischofskonferenz kommen die Mittel nicht aus dem Kirchenbeitrag, sondern aus sonstigen Einnahmen wie Mieten, Pachten oder Liegenschaftsverkäufen.
33,6 Prozent der Betroffenen von Gewalt oder Missbrauch sind weiblich, 66,4 Prozent männlich. Hinsichtlich des Alters der Betroffenen bildet mit 61,1% die Gruppe der 6 bis 12-Jährigen die größte. 7,3 Prozent der Betroffenen waren jünger als sechs Jahre, 23,1 Prozent waren in der Gruppe der 13 bis 18-Jährigen, 0,9 Prozent waren über 18 Jahre und bei 7,6 Prozent ist das Alter beim Übergriff nicht bekannt.
Eine Auswertung der kirchlichen "Stiftung Opferschutz" zeigt, dass sich viele Übergriffe in den von der Kirche im staatlichen Auftrag geführten Kinderheimen und Heimen für schwer erziehbare Jugendliche ereignet haben. Die Schließung dieser Heime ist ein wichtiger Grund, weshalb die Fälle seit den 1980er-Jahren deutlich zurückgegangen sind.
Die meisten Vorfälle sind rechtlich verjährt und haben sich hauptsächlich in den 1960er- Jahren (37,4 Prozent) und 1970er-Jahren (31,3 Prozent) ereignet; 4 Prozent der Vorfälle, die zumeist weit zurückliegen, konnte nicht zeitlich zugeordnet werden. 14,6% haben sich in den 1950er-Jahren oder früher ereignet. Somit sind 52 Prozent der Vorfälle vor 1970 geschehen, 31,3 Prozent in den 1970er-Jahren, 8,8 Prozent in den 1980er-Jahren, 3,1 Prozent in den 1990er-Jahren und 0,8 Prozent seit 2000.
Quelle: kathpress
Kathpress-Schwerpunkt zum Missbrauchs-Gipfel
Opferschutz-Kommission ("Klasnic-Kommission")
Stabstelle für Prävention von Missbrauch und Gewalt
Ombudsstellen gegen Gewalt und Missbrauch im kirchlichen Bereich
Kardinal Christoph Schönborn wird als Vertreter der Kirche in Österreich von Donnerstag bis Sonntag an den Beratungen in Rom unter dem Vorsitz von Papst Franziskus teilnehmen.
Schönborn: Kirche braucht weltweltweite Standards gegen Missbrauch