Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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Können auch im Lockdown Gottesdienste besucht werden? Finden pfarrliche Veranstaltungen statt? Und was ist mit dem vielfältigen caritativen Engagement in den Pfarren? - Fragen wie diese bewegen derzeit Gläubige wie haupt- und ehrenamtlich engagierte Katholikinnen und Katholiken in Österreich. Tatsächlich zieht die Katholische Kirche beim Lockdown dort mit, wo es um das gesellschaftliche Leben geht, sprich: Veranstaltungen in Pfarren müssen abgesagt werden bzw. können nicht oder nur im Digital-Modus stattfinden. Im Blick auf die Feier öffentlicher Gottesdienste gilt: Diese können - unter deutlich verschärften Corona-Schutzauflagen - weiterhin stattfinden.
Geregelt ist die Feier öffentlicher Gottesdienste in einer am vergangenen Freitag, 19. November, aktualisierten verbindlichen Rahmenordnung, die seit 22. November gilt. Darin heißt es, dass bei allen öffentlichen Gottesdiensten sowohl in der Kirche als auch im Freien eine FFP2-Maske zu tragen ist. Zusätzlich muss ein Zwei-Meter-Mindestabstand eingehalten werden. Alle, die einen liturgischen Dienst versehen, müssen einen 3G-Nachweis erbringen. Deutliche Einschränkungen gibt es auch beim Gesang und der Musik. Die katholischen Diözesen ziehen damit im Wesentlichen mit den Diözesen Linz und Salzburg mit, wo es aufgrund der Corona-Lage in Oberösterreich und Salzburg bereits zu Verschärfungen im kirchlichen Bereich gekommen ist.
Auch bei religiösen Feiern aus einmaligem Anlass wie Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung gilt ab heute ausnahmslos die FFP2-Maskenpflicht. Gleichwohl wird empfohlen, die Feiern nach Möglichkeit zu verschieben. Wenn sie dennoch stattfinden, sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.
Ausdrücklich halten die Bischöfe wie bisher schon zum grundsätzlichen Verzicht auf die 3G- bzw. 2G-Regel für die Mitfeiernden fest: "Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr möglich." Die weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde zu feiern. "Wesentliche Voraussetzungen sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme."
Wichtig sei, den Kontakt zu den Menschen vor Ort aufrecht zu erhalten: "Bleiben wir trotz aller Einschränkungen mit den Menschen in Kontakt. Nutzen wir dazu jene Möglichkeiten, mit denen wir in den vergangenen Lockdowns Erfahrung gesammelt haben: Telefon, (Video)chat, Gespräche über den Gartenzaun, Hilfestellungen für Gottesdienste zu Hause", so der Aufruf des Wiener Generalvikars Nikolaus Krasa.
Detaillierte Regelungen für die Diözese Graz-Seckau
Auf unserem Corona-Special unter www.katholische-kirche-steiermark.at/corona finden Sie neben den detaillierten Regelungen auch Hilfskontakte und Livestreams.