Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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Die (An)Weisungen für Gottesdienste in der Diözese Graz-Seckau basieren auf der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste (wirksam ab 25. März 2022 - zur Rahmenordnung).
Eigenverantwortung, gegenseitige Rücksichtnahme und achtsames Verständnis füreinander bleiben dabei wesentliche Voraussetzungen für das Feiern von Gottesdiensten. Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, darf nicht an einem Gottesdienst teilnehmen oder einen liturgischen Dienst ausüben.
Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden; dafür können Videomeetings und Gottesdienstübertragungen (Radio, Fernsehen, Live-stream etc.) eine Unterstützung sein. Hilfestellungen für das Feiern von Hausgottesdiensten werden über www.netzwerk-gottesdienst.at angeboten. Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden zum persönlichen Gebet ein.
Allgemeine Regeln (für Feiern in geschlossenen Räumen und im Freien) |
FFP2-Maske
Keine FFP2-Masken-Pflicht bei Feiern im Freien. Weihwasser Willkommensdienst Friedensgruß Kollekte
Gabenbereitung Kommunionspender:innen Kommunionempfang Musik Weitere Hygienemaßnahmen |
Taufe und Trauung |
Grundregel
Die Verpflichtung zum Tragen der FFP2-Maske entfällt, wenn folgende Voraus-setzungen erfüllt sind: Auf Initiative der feiernden Gemeinschaft wird vom Vorsteher der Feier im Vorfeld die Entscheidung getroffen, dass statt der FFP2-Maskenpflicht ein 3G-Nachweis zur Teilnahme an der Feier erforderlich ist. Es muss eine geeignete Vorgehensweise zur Kontrolle des Nachweises vereinbart sein und deren Einhaltung sichergestellt werden. Präventionskonzept Allgemeine Empfehlung Musik |
Erstkommunion und Firmung |
Grundregel
Die Verpflichtung zum Tragen der FFP2-Maske entfällt, wenn folgende Voraus-setzungen erfüllt sind: Auf Initiative der feiernden Gemeinschaft wird vom Vorsteher der Feier im Vorfeld die Entscheidung getroffen, dass statt der FFP2-Maskenpflicht ein 3G-Nachweis zur Teilnahme an der Feier erforderlich ist. Es muss eine geeignete Vorgehensweise zur Kontrolle des Nachweises vereinbart sein und deren Einhaltung sichergestellt werden. Präventionskonzept Musik Firmhandlung im engeren Sinn |
Totengebet, Requiem, Begräbnis, Urnenbeisetzung |
Grundregel Musik |
Schulgottesdienste |
Gottesdienstliche Feiern in kirchlichen Räumen bzw. auf kirchlichem Grund sind unter Beachtung der (An)Weisungen für Gottesdienste möglich. |
Feier der Beichte |
Grundregel
Empfohlen wird, die Beichte in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum oder im Freien anzubieten. |
Seelsorgliche Begleitung von Kranken und Sterbenden |
In Pflegeheimen und Krankenhäusern
In Abstimmung bzw. mit Zustimmung der jeweiligen Träger-Organisationen möglich im Rahmen der aktuellen COVID-19-Basismaßnahmen-Verordnung. Außerhalb von Pflegeheimen und Krankenhäusern |
basierend auf der staatlichen Verordnung (wirksam ab 24. März 2022)
Allgemeine Vorgaben |
Grundregel
Zusammenkünfte sind ohne Personenbeschränkung möglich. Agape, Pfarrcafé |
Orte der beruflichen Tätigkeit |
Grundregel
Kein 3G-Nachweis am Arbeitsplatz mehr notwendig. Empfehlungen |