Es gibt viele Möglichkeiten, sich in der Kirche zu engagieren! Mehr Infos
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In den letzten Tagen wurden im Zusammenhang mit Kirchen und Religionsgesellschaften bzw. Angehörigen aus verschiedenen Ländern mit derzeit hohem Sicherheitsrisiko wieder Infektionsclusterbildungen verzeichnet. Aus diesem Grund wurden die anerkannten Religionsgesellschaften von der Regierung ersucht, die geltenden Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen.
"Als Christen haben wir einen Beitrag für das gesellschaftliche Miteinander zu leisten, weil wir unsere Nächsten lieben wie uns selbst", so Bischof Wilhelm Krautwaschl in einer diözesanweiten Aussendung. Daher seien gesellschaftliche Bereiche, in denen andere Vorschriften gelten, nicht das entscheidende Kriterium für unser Handeln. Die Verbreitung des Virus sei derzeit in der Steiermark auf niedrigem Niveau, aber leicht zunehmend.
Weiterhin geltende Prinzipien sind das Einhalten des Abstandes von einem Meter zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, Desinfektionsmaßnahmen sowie der Willkommensdienst zur Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen.
Ab 24. Juli ist für das Betreten und Verlassen sowie beim Bewegen innerhalb des Kirchentaumes wieder das Tragen eines Mund-Nasenschutzes vorgeschrieben, auch außerhalb gottesdienstlicher Feiern.
Bei Gottesdiensten mit vielen Personen aus pfarrfremden Gebieten (z.B. in Tourismusorten) oder Personen aus mit einer Reisewarnung versehenen Gebieten gilt die Schutzmaskenpflicht auch auf den Sitzplätzen. Auf die Mundkommunion soll ebenso wie auf das Befüllen von Weihwasserbecken verzichtet werden. Eine Erfassung von Kontaktlisten wird dringend Empfohlen.
Die Verantwortung für die Gottesdienste sowie die Haftung bei gröberen Verstößen gegen die Sicherheitsmaßnahmen bleibt beim Pfarrer vor Ort.
Die genauen Vorschriften wurden per Mail an alle Haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter versendet.
Alle Informationen gibt es auch im Intranet zum Nachlesen.
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