Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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Rund um die Veröffentlichung der Zahlen der Bezugssperren des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe ist eine Diskussion über Missbrauch der Leistungen und über zu schaffende Anreize, damit Menschen Jobs annehmen, entbrannt. Menschenwürde und Rücksicht auf die je individuellen Umstände bleiben in der Diskussion allzu leicht unberücksichtigt, wie Bernhard Schwarzenegger, Geschäftsführer des Fonds für Arbeit und Bildung der Diözese Graz-Seckau, feststellt: „Ein differenzierter Blick tut Not: Hinter jeder Zahl in der Arbeitslosenstatistik steht ein Mensch mit seinen persönlichen Fähigkeiten, Lebensplänen, aber auch Problemen.“
In der Steiermark wurde im Vorjahr 15.105-mal eine Sperre des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe nach den §§ 9, 10, 11 und 49 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes verhängt. Diese betraf 12.883 Personen.
Nicht jede Bezugssperre ist mit einer generellen Arbeitsunwilligkeit gleichzusetzen. Von den 15.105 Sperren erfolgten 5.177 wegen Selbstkündigung nach § 11 und sind eigentlich eine Wartefrist von 4 Wochen, bis Arbeitslosengeld bezogen werden kann. In weiteren 5.678 Fällen waren das Versäumnis einer Kontrollmeldung und tageweises unentschuldigtes Fernbleiben einer Kursmaßnahme Grund für eine (tageweise) Bezugssperre.
78 Personen wurden in der Steiermark mit einer Bezugssperre mangels Arbeitswilligkeit nach § 9 belegt. Ihnen stehen knapp 100.000 Steirer und Steirerinnen, die 2019 arbeitslos waren gegenüber.
Hinter jeder Sperre des Bezuges stehen Menschen mit je ganz eigenen Schicksalen und oft auch Familien, die nicht verallgemeinernd als arbeitsunwillig hingestellt werden dürfen. Die Streichung des Arbeitslosengeldes ist in vielen Fällen existenzbedrohend.
Was man machen kann, damit mehr angebotene Stellen angenommen werden, wird schon lange diskutiert: Im Raum stehende Anreize, wie die Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen, die Kürzung des Arbeitslosengeldes oder die Abschaffung der Notstandshilfe greifen sicherlich zu kurz.
Der Arbeitsmarkt zeigt ein Missmatch zwischen offenen Stellen und Arbeitsuchenden. Die Gründe dafür liegen nicht nur in regionalen Unterschieden zwischen den Wohnorten der Arbeitsuchenden und den Orten mit offenen Stellen. Es geht auch darum, welche Ausbildungsabschlüsse im Pool der Arbeitsuchenden zur Verfügung stehen und welche von der Wirtschaft gebraucht werden. Und wer wie weit qualifiziert werden kann. Weiters ist zu bedenken, dass rund ein Drittel der Arbeitsuchenden mit „erschwerenden“ Bedingungen wie gesundheitlichen Einschränkungen zu kämpfen hat.
Peter Hochegger, langjähriger Leiter des WIFI Steiermark, ist als Kuratoriumsvorsitzender des Fonds für Arbeit und Bildung mit diesen Fragestellungen vertraut: „Sinnvoll wäre ein geförderter Arbeitsmarkt für all jene, die arbeiten wollen, aber von der Wirtschaft auf Grund von Alter oder gesundheitlichen Einschränkungen nicht nachgefragt werden. Weiters wäre auch eine Attraktivierung der Arbeitsbedingungen und der Bezahlung, etwa im Tourismus, ein Hebel für mehr Interesse.“
Der Fonds für Arbeit und Bildung der Diözese Graz-Seckau, vormals Arbeitslosenfonds, wurde 1988 von Bischof Johann Weber gegründet. Als Kompetenzstelle der Diözese Graz-Seckau trägt der Fonds zur innerkirchlichen wie gesamtgesellschaftlichen Bewusstmachung aktueller Themen und Herausforderungen der Arbeitswelt bei. Dies geschieht etwa über Aktionen, Veranstaltungen oder das Infoblatt Perspektiven. Mit Spendengeldern fördert der Fonds die Erhöhung der Chancen Arbeitsuchender auf Arbeit – etwa im Bereich der Qualifikation. Im Zentrum steht das Engagement für die menschliche Würde in der Arbeitswelt.