Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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Wenn es um die Neubesetzung des Salzburger Bischofsstuhls geht, richtet sich die Aufmerksamkeit besonders auf das Salzburger Domkapitel, hat es doch die Aufgabe, aus dem von Rom vorgelegten Dreiervorschlag den künftigen Erzbischof zu wählen. Obwohl das Domkapitel seit jeher eine zentrale Rolle bei der Leitung der Erzdiözese spielte und die Geschicke von Land und Kirche in Salzburg prägend beeinflusste, ist seine Geschichte bisher wenig erforscht worden. Erst in der jüngeren Vergangenheit erschienen mehrere sehr beachtliche wissenschaftliche Studien, zu denen auch das vorliegende Buch zählt.
Das Jahr 1514 ist insofern ein markantes Datum, als das Domkapitel die klösterliche Lebensform, die man bis dahin beobachtet hatte, in diesem Jahr ablegte und in ein mit Weltklerikern zu besetzendes Stift umgewandelt wurde. Als solches bestand es bis 1806, ehe die Säkularisierung auch in Salzburg durchgeführt wurde.
Im ersten Teil des Buches beschreibt der Autor Verfassung und Organisation des Domkapitels, das Vorgehen bei der Besetzung der Kanonikate, die Ämter im Kapitel sowie Rechte, Pflichten und Aufgaben der Kanoniker. Den Hauptteil des Buches bilden die Biogramme, d. h. kurz gefasste Biographien, der insgesamt 301 Domherren. Sie fallen je nach Quellenlage unterschiedlich umfangreich aus und enthalten neben dem Datum von Geburt, Taufe und Tod meistens Angaben zu Herkunft und Verwandtschaft, Ausbildung, Verleihung des Kanonikats und Eintritt in das Domkapitel, kirchliche Laufbahn und zu den Ämtern, welche die Kanoniker ausübten.
Das Salzburger Domkapitel zählte im untersuchten Zeitraum 24 Kanonikate und war als Adelskapitel verfasst. Angehörige bürgerlicher Herkunft hatten keinen Zugang mehr zu den Kapitelstellen. Sieht man von den wenigen Ausnahmen zu Beginn des 16. Jahrhunderts ab, waren Salzburger Familien im Kapitel nicht vertreten. In Salzburg fehlte es nämlich an Geschlechtern, die den hohen Anforderungen der Adelsprobe, die vor dem Erhalt eines Kanonikates abzulegen war, entsprechen konnten. Von daher erklärt es sich auch, dass keiner von den geistlichen Landesfürsten, die in der Zeit vom 16. bis zum 18. Jahrhundert regierten, aus einer Salzburger Familie stammte. Denn das Domkapitel hatte entsprechend dem damaligen Recht den Erzbischof aus dem Kreis der Domherren zu wählen. De facto waren die Domherrenstellen für eine verhältnismäßig kleine Zahl von Adelsfamilien reserviert, wobei neben den zahlenmäßig dominierenden österreichischen Geschlechtern, vor allem bayerischer Adel vertreten war. Sehr oft wurden freie Kanonikate an Bewerber vergeben, die mit Domherren verwandt waren. Positiv an diesem System war, dass stets enge personelle Verbindungen zu führenden kirchlichen und politischen Kreisen in den angrenzenden Ländern Österreich und Bayern bestanden, was Salzburg vor Isolation schützte, u. a. den kulturellen Austausch erleichterte, die Pflege der wirtschaftlichen Beziehungen beförderte, und nicht zuletzt für das kirchliche Leben günstig war, weil gute Kontakte zu den benachbarten Diözesen und Bischofssitzen unterhalten wurden.
Die geistliche Hauptaufgabe der Domherren war die Feier des umfangreichen Chorgebets im Salzburger Dom. Nicht selten übernahmen Herren Ämter an der Bischöflichen Kurie oder unterstützten den Erzbischof bei der Regierung des Landes in weltlichen Ämtern. Häufig besaßen Domherren zusätzliche Kanonikate an anderen Bischofskirchen. Wollten sie dort die Einkünfte verdienen, dann mussten sie am Ort des Kapitels die vorgeschriebene Residenzzeit erbringen und standen dann für Dienste in Salzburg nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Wer in Salzburg nicht in Residenz war, musste auf das Kanonikat zwar nicht verzichten, konnte aber auch keine Einkünfte aus der Domherrnpfründe beziehen. Die Biogramme zeigen ein überraschend buntes und sehr lebendiges Bild davon, welche Tätigkeiten und Aufgaben die Mitglieder des adeligen Domkapitels wahrzunehmen hatten.
Aus steierischer Sicht ist besonders bemerkenswert, dass eine beachtliche Anzahl von Salzburger Domherren aus Grazer bzw. steiermärkischen Adelsgeschlechtern stammte. Die Familie Attems war mit vier Domherren vertreten, genannt werden aber auch z. B. die Familien Dietrichstein, Herberstein, Saurau und Wildenstein.
Zielgruppe: alle, die Interesse an der Geschichte der Domkapitel haben.
Johann Hirnsperger
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