Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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Der Münchner Kirchenrechtsprofessor Winfried Aymans stellte sich der Herausforderung, das von Eduard Eichmann begründete und von Klaus Mörsdorf fortgesetzte Lehrbuch des kanonischen Rechts nach dem Erscheinen des Codex Iuris Canonici von 1983 zu überarbeiten und in neuer Auflage herauszubringen.
Nach den bereits erschienenen drei Bänden (Bd. 1: Einleitende Grundfragen und Allgemeine Normen, 1991; Bd. 2: Verfassungs- und Vereinigungsrecht, 1997; Bd. 3: Verkündigungsdienst und Heiligungsdienst, 2007) folgt jetzt der abschließende vierte Band, in dem die Bücher V, VI und VII des Codex Iuris Canonici also das Vermögensrecht, Sanktionsrecht und Prozessrecht in der Kirche behandelt werden.
Das neue Buch befasst sich mit Themen, die sehr aktuell sind wie z. B. im vermögensrechtlichen Teil mit der Frage nach den Formen der Aufbringung der kirchlichen Finanzmittel, dem Umgang mit Gut und Geld in der Kirche und die im Recht vorgeschriebenen Kontrollen. Im Abschnitt über die kirchlichen Sanktionen wird u. a. gezeigt, dass Strafen in der Kirche vom Bußwesen her zu verstehen sind und letztlich zu Umkehr und Versöhnung führen wollen. Im verfahrensrechtlichen Teil kommentieren die Autoren neben dem allgemeinen kirchlichen Streitverfahren die Normen für die Spezialprozesse sehr ausführlich und machen dabei ihre praktische Gerichtserfahrung nutzbar. Das besondere Interesse gilt dem Ehenichtigkeitsverfahren.
Auch für den jetzt vorliegenden vierten Band des Standardwerks ist kennzeichnend, dass die kirchenrechtlichen Normen ausgehend von den theologischen Grundlagen dargestellt und kommentiert werden. So gelingt es, Rolle und Bedeutung sichtbar zu machen, die dem Recht im Leben der Kirche heute zukommen. Das Buch ist allgemein verständlich geschrieben und vermag sowohl den Anforderungen in Lehre und Studium als auch in Seelsorge und Verwaltung gerecht zu werden.
Zielgruppe: ein sehr wertvolles Hilfsmittel für alle, die mit einschlägigen kirchenrechtlichen Fragen zu tun haben.
Johann Hirnsperger