Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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Die Ehe von zwei Ungetauften oder eines Getauften mit einem Ungetauften kann vom Papst durch eine Dispens aufgelöst werden, wenn einer der Partner eine Eheschließung mit einem Getauften anstrebt. Der Antragsteller darf in diesem Fall jedoch nicht der Verursacher des Scheiterns der Ehe sein.
Der Antrag des Bittstellers wird beim Diözesanbischof seines Wohnortes oder Nebenwohnortes eingereicht, der einen Untersuchungsführer mit der Beweisaufnahme beauftragt. Nach Abschluss der Beweiserhebung werden die Akten mit dem Bericht des Untersuchungsführers und dem Votum des Diözesanbischofs an die Glaubenskongregation nach Rom weitergeleitet. Die Glaubenskongregation überprüft das diözesane Verfahren und legt das Dispensansuchen dem Papst vor.
Die Beweiserhebung dauert in der zuständigen Diözese an die 6 Monate. Die Antwort von der Glaubenskongregation wird innerhalb von 3 Monaten gegeben.
Die Verfahrenskosten des Diözesangerichtes belaufen sich auf € 225,--; die Gebühren der Glaubenskongregation betragen ca. € 440,-- .
Die Ehe der ungetauften Ehegatten wird durch die päpstliche Dispens aufgelöst, wenn ein Partner eine Eheschließung mit einem Getauften anstrebt. In diesem Fall können beide ungetauften Ehegatten eine neue Ehe eingehen.