Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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Auf allen Ebenen der Diözese gibt es Gremien, also Gruppen von Personen, die in ihrem jeweiligen Aufgabengebiet in Entscheidungen involviert sind. Dies entspricht dem Weg der Teilhabe, den auch die Bischofsynode 2021 - 2024 eingeschlagen hat.
Der Pfarrgemeinderat ist ein Leitungsgremium der Pfarre, das für das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde Mitverantwortung trägt. Der Pfarrgemeinderat wird für fünf Jahre gewählt. Zusammen mit dem Pfarrer gestalten gewählte Frauen und Männer das Pfarrleben als Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen.
Vorsitz: Pfarrer oder ihm rechtlich gleichgestellte Person mit einer/m geschäftsführenden/r Vorsitzenden und gewählten Vorstand
Der Wirtschaftsrat trägt Verantwortung für die finanziellen, wirtschaftlichen und personellen Belange der Pfarre. Er entscheidet in Eigenverantwortung, muss aber dem Pfarrgemeinderat über seine Arbeit berichten.
Vorsitz: Pfarrer oder die von ihm betraute Person für den Vorsitz
Der Pastoralrat ist ein synodales Gremium im Seelsorgeraum. Er hat die im Pastoralplan definierte inhaltliche (strategische) Ausrichtung des Seelsorgeraums im Blick und ist somit verantwortliches Gremium für pastorale Aktivitäten. Der Pastoralrat dient der Vernetzung kirchlicher Erfahrungsräume im Seelsorgeraum und stellt sich den pastoralen Fragen, die im Seelsorgeraum virulent sind.
Vorsitz: Leiter des Seelsorgeraums bzw. von ihm beauftragte Person für die Sitzungsleitung
Die Ordinariatsleitungskonferenz (OLK) ist das Führungsorgan zur Organisation und Koordination der laufenden Geschäftstätigkeit des Bischöflichen Ordinariats. Details regelt eine entsprechende Geschäftsordnung. Die OLK ist verantwortlich für die operative Führung des Ordinariats. Sie tagt im Auftrag des Bischofs unter der Leitung und auf Einladung des Generalvikars.
Vorsitz: Generalvikar
Mehr zur Ordinariatsleitungskonferenz
Das Konsistorium ist das strategische Führungsorgan der Diözese. Es arbeitet unter der Leitung des Bischofs, handelt und entscheidet im Rahmen seines Auftrags autonom, vorbehaltlich der Gesamtverantwortung des Bischofs. Das Konsistorium ist verantwortlich für die Führung, Steuerung und Entwicklung der Diözese im Rahmen der jeweils gültigen Vorgaben der Diözese sowie der mittel- und langfristigen Budget- und Personalplanung.
Vorsitz: Diözesanbischof
Der Diözesane Vermögensverwaltungsrat ist ein kirchenrechtlich vorgeschriebenes Fachgremium. Dieses heißt bei uns Diözesaner Wirtschaftsrat. Es ist verantwortlich für die finanziellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten der Diözese.
Vorsitz: Diözesanbischof oder ein von ihm beauftragte/r Vorsitzende/r
Der Diakonenrat ist ein Gremium von Diakonen, das die Diakone der Diözese repräsentiert und den Bischof in seiner Sorge um die Diakone beratend unterstützt. Seine Mitglieder sind entweder von den Diakonen gewählt, amtlich also ihrer Funktion wegen Mitglied oder durch den Bischof ernannt.
Vorsitz: Diözesanbischof oder der vom ihm ernannte Rektor mit einem gewählten Vorstand
Der Diözesanrat der Diözese Graz-Seckau ist jenes Gremium, das die Katholikinnen und Katholiken in der Steiermark repräsentativ vertritt. Aufgrund der Verantwortung, die seinen Mitgliedern durch Taufe und Firmung zukommt, berät und diskutiert er über wichtige pastorale Themen und Angelegenheiten der Diözese und bereitet in seinen Beschlüssen für den Diözesanbischof Empfehlungen zur konkreten Umsetzung vor. Die Mitglieder werden gewählt, kooptiert oder sind von Amts wegen Mitglied im Diözesanrat.
Vorsitz: Diözesanbischof und ein gewählter Vorstand
Der Priesterrat ist ein Beratungsgremium des Bischofs. Er ist für jede Diözese vorgeschrieben. Seine Mitglieder sind entweder von den Priestern gewählt, amtlich also ihrer Funktion wegen Mitglied oder durch den Bischof ernannt. Der Priesterrat repräsentiert die Gemeinschaft der Priester der Diözese (Presbyterium) und unterstützt den Bischof bei der Leitung der Diözese.
Vorsitz: Diözesanbischof und ein gewählter Vorstand
Das Collegium Consultorum berät den Diözesanbischof bei wichtigen finanziellen und wirtschaftlichen Entscheidungen auch unter pastoralen Gesichtspunkten. Bestimmte Entscheidungen bedürfen der Zustimmung dieses Gremiums. Es hat besonders in der Zeit der Vakanz des Bischofsamtes wichtige Aufgaben. In der Diözese Graz-Seckau besteht das Collegium Consultorum aus den Mitgliedern des Domkapitels.
Vorsitz: Diözesanbischof
Die Diözesankonferenz ist jenes Beratungsgremium, das grundsätzliche Themen der Entwicklung der Diözese behandelt. Sie tagt in der Regel alle fünf bis sieben Jahre und setzt sich aus Haupt- und Ehrenamtlichen zusammen.
Aufgabe der Diözesankonferenz ist es, die Wirkungen des bisherigen Handelns in Hinblick auf das Zukunftsbild zu beleuchten, relevante Entwicklungen in Gesellschaft und Kirche aufzugreifen sowie strategische Stoßrichtungen für die gesamte Diözese im Sinne des Zukunftsbildes zu erarbeiten.
Vorsitz: Diözesanbischof