Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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Vorsteher und Leiter der Diözese ist der Bischof. Am 14. Juni 2015 wurde Wilhelm Krautwaschl zum 58. Bischof der Diözese geweiht. Er folgt Egon Kapellari in diesem Amt. Der Bischof besitzt volle Jurisdiktion, dh., ihm kommt in der ihm anvertrauten Diözese nach Maßgabe des Rechts gesetzgebende, ausführende und richterliche Gewalt zu.
Die gesetzgebende Gewalt übt der Bischof selbst aus, die ausführende Gewalt selbst oder durch den Generalvikar und die richterliche durch den Gerichtsvikar.
Zusätzlich zum Generalvikar können durch den Diözesanbischof Bischofsvikare bestellt werden, denen für einen bestimmten Aufgabenbereich Kompetenzen des Generalvikars zukommen.
Das Domkapitel als Collegium Consultorum hat bei besetztem Bischofsamt insbesondere Anhörungs- und Zustimmungsrechte bei bestimmten Angelegenheiten der diözesanen Vermögensverwaltung. Bei behindertem und vakantem Bischofsamt kommt dem Domkapitel als Collegium Consultorum die zwischenzeitliche Leitung der Diözese zu. Es wählt einen Diözesanadministrator und unterstützt ihn bei der Amtsführung.
Der Priesterrat ist ein Beratungsgremium des Bischofs. Seine Mitglieder sind entweder von den Priestern gewählt, amtlich also ihrer Funktion wegen Mitglied oder durch den Bischof ernannt.
Der Diözesanrat, bestehend aus Laien und Klerikern, berät und diskutiert er über wichtige pastorale Themen und Angelegenheiten der Diözese und bereitet für den Bischof Empfehlungen zur konkreten Umsetzung vor.
Bischof Wilhelm Krautwaschl
Generalvikar Erich Linhardt
Gerichtsvikar Gerhard Hörting
Domkapitel