Die Diözese Graz-Seckau, 1218 gegründet, umfasst 388 Pfarren. Diözesanbischof ist seit 2015 Wilhelm Krautwaschl. Mehr zur Diözese
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Das Interesse für private Familienforschung ist in den letzten Jahrzehnten signifikant gestiegen. Dies bedingte u.a. eine sehr häufige Benutzung der pfarrlichen Matrikenbücher als die wichtigsten Quellen für diese Art von historischer Forschung. Konservatorische Probleme waren die Folge! Um diese einzigartigen historischen Quellen auf lange Sicht zu schützen und für die Nachwelt zu erhalten, standen die Verantwortlichen vor der Alternative, die Matriken früher oder später für private Familienforschung zu sperren oder aber nach alternativen, neuen Möglichkeiten zu suchen. Die Diözese Graz-Seckau entschied sich unter Einbeziehung der heute zur Verfügung stehenden elektronischen Technik zugunsten der Familienforschung. Das Diözesanarchiv Graz hat deshalb in den Jahren 2010 – 2013 im Rahmen eines von der Europäischen Union, dem Land Steiermark und der Diözese Graz-Seckau finanzierten Projektes sämtliche historischen Matrikenbücher der römisch-katholischen Pfarren der Steiermark von den Anfängen bis 1938 digitalisiert.
Soweit dies die gesetzlichen Bestimmungen erlauben, werden die digitalisierten Tauf- und Geburtsbücher, Trauungsbücher und Sterbebücher über das Internet allen Interessierten für persönliche Familienforschung ebenso wie für wissenschaftliche Recherchen bis auf Widerruf kostenlos weltweit zur Verfügung gestellt. Dafür werden aber die historischen Matrikenbände für die Familienforschung nicht mehr vorgelegt. Lediglich für amtliche Zwecke und wissenschaftliche Forschungen können in begründeten Fällen Ausnahmen gewährt werden.
Ansprechpartner für alle die pfarrlichen Altmatriken der Diözese Graz-Seckau betreffenden Fragen zur Familienforschung ist das Diözesanarchiv Graz (Tel. +43 (0) 316 8041-107, E-Mail: archiv@graz-seckau.at). Der Großteil der historischen Pfarrmatriken befindet sich im Diözesanarchiv. Für die ausnahmsweise Einsichtnahme in Matrikenbücher, die sich in Pfarren oder in Stiftsarchiven befinden, ist eine vorherige schriftliche Bewilligung des Diözesanarchivs erforderlich.
Nach den in Österreich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind die Geburts- und Taufbücher der letzten 100, die Trauungsbücher der letzten 75 und die Sterbebücher der letzten 30 Jahre für die allgemeine Einsichtnahme gesperrt. De facto bedeutet dies, dass die pfarrlichen Geburts- und Taufbücher derzeit bis 1918, die Trauungs- und Sterbebücher bis 1938 frei zugänglich gemacht werden können. Trotz gewissenhafter Beachtung dieser Fristen kann es durch nachträgliche Eintragungen und Ergänzungen vor allem in den Geburts- und Taufbüchern zu datenschutzrechtlichen Problemen kommen. Angesichts der Fülle von Personenstandsdaten war es während der Digitalisierung der Matriken nicht möglich, derartige Problemfälle von vorne herein aus dem Internetzugang zu entfernen. Bei konkreten Hinweisen auf solche Einzelfälle werden die betroffenen Seiten umgehend aus dem Internet entfernt. Ansprechpartner ist in solchen Fällen wiederum das Diözesanarchiv
Die Steiermark ist ein überwiegend katholisches Land, deshalb enthalten die derzeit im Internet einsehbaren Matrikenbände der römisch-katholischen Pfarren die historischen Personendaten der meisten, aber nicht aller Steirerinnen und Steirer. Ebenso wie die katholische Kirche waren nämlich auch die anderen staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften – z. B. evangelische Kirche, altkatholische Kirche, israelitische Kultusgemeinde - vor 1938 zur Matrikenführung im Auftrag des Staates verpflichtet. Die Personenstandsbücher dieser Kirchen sind noch nicht digitalisiert und stehen somit auch im Internet nicht zur Verfügung. Auskünfte können die zuständigen Religionsgemeinschaften geben. Für Personenstandsdaten, die die Zeit ab 1939 betreffen, sind die Standesämter zuständig. Auch dabei sind aber stets die gesetzlichen Einschränkungen und Sperrfristen zu beachten.