Informationen für den Trauerfall im Seelsorgeraum Kaiserwald
„Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt.“ Joh 11, 25
Für Christinnen und Christen ist der Tod nicht das Ende, sondern der notwendige Übergang zum ewigen Leben. Der Glaube an die Auferstehung schenkt Christinnen und Christen Trost und Hoff nung auf ein Wiedersehen. Der für uns gekreuzigte und auferstandene Christus verheißt uns ein Leben in Fülle. Seine Zusage gilt vor allem in solchen Augenblicken!
Als Seelsorgeraum sind wir bemüht, die entsprechende seelsorgliche Begleitung anzubieten und eine zeitgemäße und qualitätsvolle Begräbnisfeier entsprechend dem Zukunftsbild unserer Diözese Graz-Seckau zu ermöglichen. Aktuelle kirchliche Verordnungen und Wünsche der Verstorbenen und Hinterbliebenen versuchen wir im Seelsorgeraum stets zu berücksichtigen.
Auch wenn der/die Verstorbene keiner Religion angehörte oder sich als kirchenfern betrachtete, muss nicht auf eine Trauerfeier verzichtet werden. Als Angehörige können Sie verschiedene Feierformen wählen, die Ihnen im christlichen Sinn Trost und Hilfe bieten. Dabei wird die Weltanschauung des/der Toten respektiert.
Benachrichtigen Sie das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl und den Hausarzt. Dieser veranlasst die Totenbeschau. Nach dieser kann das Bestattungsunternehmen den/die Verstorbene/n abholen. Wenn Sie eine kirchliche Begräbnisfeier wünschen, kontaktieren Sie das Büro im Seelsorgeraumzentrum Lieboch, das für alle sechs Pfarren zuständig ist.
Für die Aufnahme von Begräbnissen und für Notfälle wird folgende Erreichbarkeit angeboten:
Seelsorgeraumzentrum Lieboch
Hitzendorfer Straße 1, 8501 Lieboch
Telefon: 03136 61207
E-Mail: sr.kaiserwald@graz-seckau.at
Bürozeiten: Mo bis Do: 8–14 Uhr (telefonisch bis 16 Uhr), Fr: 8–12 Uhr
Die Aufbahrung findet meist in der Aufbahrungshalle der jeweiligen Pfarre statt. Das persönliche Gebet ist vor und nach dem Begräbnis möglich.
Die Begräbnisfeier mit Wort-Gottes-Feier oder mit Eucharistiefeier (Requiem) kann sowohl in der Kirche als auch in der Aufbahrungshalle am Friedhof stattfinden.
Die Beisetzung oder die Verabschiedung kann sowohl vor der Begräbnisfeier als auch im Anschluss erfolgen.
Die Urnenbeisetzung wird meistens zu einem späteren Zeitpunkt geplant. Diese kann im Rahmen einer Wort-Gottes-Feier oder Eucharistiefeier vollzogen werden.
Eine Verabschiedung kann unabhängig von der Form der Begräbnisfeier sowohl in der Kirche als auch in einer der Aufbahrungshallen oder in einem Verabschiedungsraum unserer Bestattungen stattfinden.
Die Totenmesse (Requiem) kann beim Begräbnis oder zu einem späteren Zeitpunkt in der Kirche gefeiert werden.
Eine Messintention wird auf Wunsch der Angehörigen zusätzlich zum Begräbnis geplant.
Der Begräbnistermin und Beisetzungen auf unseren Friedhöfen werden in Absprache mit dem Seelsorgeraumbüro und mit Ihrem Bestatter festgelegt.
Terminvereinbarung: Das Seelsorgeraumbüro in Lieboch koordiniert die Terminvergabe der Begräbnisleiterinnen, Diakone und Priester.
Trauergespräch: In einem Trauergespräch mit dem/der Seelsorger/in werden alle Fragen zur Gestaltung des Begräbnisses beantwortet. (Texte, musikalische Gestaltung, liturgische Dienste etc.)
Wachtgebet: In jeder Pfarre stehen Vorbeterinnen und Vorbeter für eine Totenwache am Vorabend des Begräbnisses bereit.
Glockengeläut: Es ist möglich die Kirchenglocken für Verstorbene läuten zu lassen. Das Seelsorgeraumbüro koordiniert mit der jeweiligen Pfarre das Glockengeläut.
Friedhofverwaltung: Alle Anliegen im Zusammenhang mit der Friedhofsverwaltung werden im Seelsorgeraumbüro Lieboch bearbeitet. Bringen Sie bitte die Graburkunde mit, um Fragen bezüglich Ihres Grabes leichter zu behandeln.
Gerne stehen Ihnen unsere Seelsorgerinnen und Seelsorger nicht nur für die Feier des Begräbnisses, sondern auch in den schweren Zeiten der Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden zur Seite.
Das Angebot: In einem seelsorglichen Gespräch, einer Andacht, Segensfeier, Krankenkommunion oder Krankensalbung können Sie und Ihre Angehörigen zuhause, im Pflegewohnheim oder im Krankenhaus Stärkung und Trost erfahren.
Terminvereinbarung für Notfälle: Bitte rufen Sie rechtzeitig im Seelsorgeraumbüro an und vereinbaren Sie einen Termin. Für dringende Notfälle gibt es eine ständige Rufbereitschaft, um Schwerkranke und Sterbende gut begleiten zu können. In beiden Fällen gilt die Telefonnummer: 03136 61207
Die Krankensalbung: Das Sakrament der Krankensalbung, das nur durch einen Priester gespendet werden darf, kann jedem/r Gläubigen gespendet werden, der/die aufgrund von Krankheit, Unfall oder Altersschwäche in Gefahr gerät. Damit hat die Krankensalbung nichts mit der sogenannten „Letzten Ölung“ zu tun. Lange Zeit wurde dieses Sakrament ausschließlich als letzte Stärkung im Angesicht des Todes verstanden. Heute spricht die Kirche dem Menschen in diesem Sakrament Stärkung, Heilung und Kraft zu.
Terminvereinbarung für Krankensalbung: Bei Bedarf kann man für die Krankensalbung auch außerhalb der Bürozeiten mit einem Priester Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren!