Informationen vom Führungsteam [30. März]
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pfarren, liebe Pfarrbevölkerung!
Im kirchlichen Bereich gelten ab 25. März wieder geänderte Maßnahmen. Unser Bischof hat nachfolgend angeführte Richtlinien für unsere Diözese, d.h. auch für unseren Seelsorgeraum, veröffentlicht.
Gottesdienste
Gottesdienste finden weiterhin wie geplant in den Pfarrkirchen und in den Kapellen unter folgenden Auflagen statt:
- Kein Mindestabstand
- Verpflichtendes Tragen einer FFP2-Maske während der gesamten Feier. (Kinder unter 6 Jahren befreit, Kinder von 6–14 Jahren MNSchutz)
- Für Gottesdienste im Freien entfällt die Maskenregelung.
- Liturgische Dienste (Lektoren, Kantoren, Kommunionhelfer, Mesner, Organist …): FFP2-Maske kann während dem Dienst bzw. Gesang abgenommen werden. Dies gilt NICHT für Kommunionhelfer.
- Chorgesang: Es gelten die Regelungen für Gottesdienste. Nur während dem Chorgesang darf die Maske abgenommen werden.
Taufen, Hochzeiten
Es kann von der Maskenpflicht befreit werden, wenn ein 3G Nachweis vorgelegt wird (Vereinbarung mit Vorsteher und der jeweiligen Familie).
Begräbnisse, Totenwachen
Es gelten die Regelungen für Gottesdienste.
Sekretariat
Das Sekretariat in Lieboch ist wie gewohnt geöffnet. Das Betreten des Sekretariates ist nur mit einer FFP2-Maske erlaubt.
Sitzungen/Besprechungen im haupt- und ehrenamtlichen Dienst
Für geschlossene Gruppen entfällt die Maskenpflicht. Eine Empfehlung ist aber ausgesprochen.
Agapen, Pfarrcafés etc.
Ab 101 Personen Maskenpflicht im Innenbereich. Keine Personenregistrierung
Jungscharstunden, Ministrantenstunden, Firmvorbereitung …
Keine Einschränkungen.
Für speziellere Fragen bitten wir um Kontakt.
Wir danken ALLEN für das Mittragen der Maßnahmen und deren Einhaltung.
Wolfgang Garber im Namen des Führungsteams