Informationen vom Führungsteam [6. März]
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pfarren, liebe Pfarrbevölkerung!
Im kirchlichen Bereich gelten nun erfreulicherweise wieder gelockerte Maßnahmen. Unser Bischof hat nachfolgend angeführte Richtlinien für unsere Diözese, d.h. auch für unseren Seelsorgeraum, veröffentlicht.
Gottesdienste
Gottesdienste finden weiterhin wie geplant in den Pfarrkirchen – und wieder in den Kapellen – unter folgenden Auflagen statt:
- Kein Mindestabstand
- Verpflichtendes Tragen einer FFP2-Maske beim Betreten und Verlassen der Kirche/Kapelle. Am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden; es wird aber empfohlen, sie weiterhin zu tragen. (Kinder unter 6 Jahren befreit, Kinder von 6–14 Jahren MNSchutz)
- Für die Kommunionspendung ist das Tragen der FFP2 Maske verpflichtend.
- Für Gottesdienste im Freien entfällt die Maskenregelung.
- Liturgische Dienste (Lektoren, Kantoren, Kommunionhelfer, Mesner, Organist …): Kein Nachweis der 3G-Regel mehr notwendig.
- Chorgesang ist wieder ohne Einschränkung möglich. Es gelten die Regelungen für Gottesdienste.
Taufen, Hochzeiten
Keine Einschränkungen mehr.
Begräbnisse, Totenwachen
Es gelten die Regelungen für Gottesdienste.
Sekretariat
Das Sekretariat in Lieboch ist wie gewohnt geöffnet. Das Betreten des Sekretariates ist nur mit einer FFP2-Maske erlaubt.
Sitzungen/Besprechungen im haupt- und ehrenamtlichen Dienst
Keine Einschränkungen mehr.
Agapen, Pfarrcafés etc.
Ab 51 Personen ist ein Covid-19-Beauftragter zu nennen. Keine Personenregistrierung. Es gelten die Richtlinien für die Gastronomie.
Jungscharstunden, Ministrantenstunden, Firmvorbereitung …
Keine Einschränkungen mehr.
Für speziellere Fragen bitten wir um Kontakt.
Wir danken ALLEN für das Mittragen der Maßnahmen und deren Einhaltung.
Wolfgang Garber im Namen des Führungsteams