In Festo Portiunculae
Die Bedeutung der Portiunkula-Kapelle
Die Kapelle wurde erstmals im Jahre 1045 erwähnt und sei bereits im 4. Jahrhundert nach Christus erbaut worden. Der Überlieferung zufolge stellte Franz von Assisi sie und zwei andere Kapellen mit eigenen Händen wieder her, nachdem er Jesus vom Kreuz von San Damiano her sprechen hörte: „Siehst du nicht, daß mein Haus verfällt? […] stelle es wieder her!“ Deshalb baute Franz die Portiunkula wieder auf und entschloss sich, Jesus gemäß dem Evangelium nach Matthäus in Armut nachzufolgen. Am Palmsonntag des Jahres 1214 erhielt in dieser Kirche die hl. Klara von Assisi von Franz einen Habit, um von da an als Nonne zu leben. Klara gründete später mit ihren Gefährtinnen in San Damiano die Klarissen. Jedes Jahr an Pfingsten hielten dort die Minderbrüder ihre Kapitel ab, schon 1221 waren es über 5000. So nahmen in der Portiunkula-Kapelle die franziskanischen Orden ihren Ursprung. Franz von Assisi verstrab am 3. Oktober 1226 auch in dieser Kirche im Kreis von Gefährten.
Nachdem zunächst rund um die Kapelle weitere Gebäude der Minderbrüder errichtet worden waren, wurde ab dem Jahr 1569 auf Geheiß von Papst Pius V. die Basilika Santa Maria degli Angeli über der Portiunkula-Kapelle errichtet. Die Kapelle steht unmittelbar unter der zentralen Kuppel der Basilika.
Der Portiunkula-Ablass
Auf Bitten des hl. Franziskus gewährte Papst Honorius III. für den gläubigen Besuch der Portiuncula, wenn er mit dem Empfang des Bußsakraments verbunden wird, einen vollkommenen Ablass. Seitdem wurde die Kapelle zu einem der wichtigsten Wallfahrtsorte. Papst Sixtus IV. dehnte dieses Ablassprivileg 1480 auf alle Franziskanerkirchen aus.
So kann der Portiunkula-Ablass am 02. August oder am darauffolgenden Sonntag (ab 12 Uhr des Vortages bis 24 Uhr des betreffenden Tages) in den Ordenskirchen und öffentlichen Kapellen der franziskanischen Ordensfamilien, in allen Pfarrkirchen und in den Filialkirchen mit eigenem Sprengel, jedoch nur einmal insgesamt als vollkommener Ablass gewonnen werden. Voraussetzungen sind
- der Besuch einer dieser Kirchen mit dem Gebet "Vater unser" und dem Glaubensbekenntnis,
- sowie die üblichen Bedingungen:
* Beichte mit entschlossener Abkehr von jeder Sünde,
* Kommunionempfang und
* Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters (z.B. "Vater unser" und "Gegrüßet seist du, Maria" oder ein anderes Gebet nach freier Wahl).
Die drei zuletzt genannten (üblichen) Bedingungen können mehrere Tage vor oder nach dem Kirchenbesuch erfüllt werden. Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfülllt, gewinnt man einen Teilablass.