Vor einvernehmlicher Scheidung (§95 Abs.1a AußStrG)
Wenn es in einer Familie zur Trennung und Scheidung der Eltern kommt, so stellt dies für alle Betroffenen einen großen Einschnitt dar. Die neue Lebenssituation löst bei Kindern Verunsicherung und Ängste aus. Eltern stehen vor der Herausforderung – trotz emotionaler Achterbahn – eine neue „Eltern-Beziehung“ zu entwickeln und für ihre Kinder eine Atmosphäre von Stabilität und Sicherheit zu schaffen.
Eltern erhalten Informationen, wie Kinder eine Scheidung erleben, wie sie – abhängig vom Alter – reagieren können und was Kinder in dieser Umbruchsituation brauchen.
Die Beratung kann sowohl von beiden Eltern gemeinsam als auch jeweils einzeln besucht werden.
Kosten: 65 Euro pro Beratung mit Bestätigung; weiterführende freiwillige Termine sind kostenfrei. (Stand 2023)