Sterbehilfe in Österreich
STELLUNGNAHME VON AKTION LEBEN
Leider haben wir schwerwiegende Bedenken gegen das vorliegende neue Sterbeverfügungsgesetz (StVG) und die ebenfalls zur Begutachtung vorliegende Änderung im Strafgesetzbuch (§ 78 StGB).
"Vor einem Jahr beauftragte der Verfassungsgerichtshof den Gesetzgeber, er möge Sicherungsinstrumente einführen, um Missbrauch zu verhindern und dass die Entscheidung zum Suizid tatsächlich dem freien Willen entspricht und nicht aus Zwang, List oder Täuschung erfolgt.
Der Gesetzentwurf erfüllt für uns gerade diesen Auftrag nicht."
Dr. Johann Hager,
Präsident aktion leben österreich
WESENTLICHE KRITIKPUNKTE AUS UNSERER STELLUNGNAHME:
1.
Das Vorliegen einer Sterbeverfügung ist NICHT Voraussetzung für einen straflosen assistierten Suizid.
In der Regelung für die Sterbeverfügung sind Bedenkfrist und Dokumentation vorgesehen. Nach dem derzeitigen Vorschlag muss eine Sterbeverfügung aber nicht verpflichtend errichtet werden.
Unsere Forderung lautet daher: Für einen assistierten Suizid muss es IMMER eine Sterbehilfeverfügung geben.
2.
Die Definition der Erkrankung, die vorliegen muss, ist extrem weit auslegbar.
Assistierte Suizide sollen laut Gesetzesentwurf nicht jedem, sondern nur einer bestimmten Personengruppe zugänglich gemacht werden. Die Beschreibung der Voraussetzung ist allerdings so formuliert, dass auch Volkskrankheiten wie Diabetes oder psychische Erkrankungen erfasst wären.
Unsere Forderung lautet daher: Damit der Personenkreis, der assistierten Suizid durchführt, tatsächlich eingeschränkt bleibt, sind Präzisierungen nötig (rasche Verschlechterungsprognose, erhebliche Beeinträchtigung der Lebensführung).
3.
Zwei unspezifische medizinische Aufklärungsgespräche sind zu wenig, um Zwangslagen aufdecken und Alternativen anbieten zu können.
Es sind zwei medizinische Aufklärungsgespräche vorgesehen. Hier fehlt ganz viel, um Menschen in ihrer Verzweiflung verstehen und helfen zu können.
Unsere Forderung lautet daher, dass vor der Errichtung einer Sterbeverfügung verpflichtend eine ergebnisoffene psychosoziale Beratung durchzuführen ist, die weder organisatorisch noch räumlich oder funktional mit der Ausführung von Selbsttötung befasst sein darf.
STIMMEN SIE UNSERER STELLUNGNAHME ZU
Auf der Parlamentsseite können Sie die Stellungnahme im vollen Wortlaut lesen sowie ihr zustimmen. Dort finden Sie auch alle anderen Stellungnahmen, die inzwischen eingelangt sind.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Ihre
Mag. Martina Kronthaler
Generalsekretärin
aktion leben österreich
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