Jegliche Gewalt ist ein Missbrauch von Macht und eine massive Grenzverletzung.
Es gibt unterschiedliche Formen von Gewalt zum Beispiel:
Man unterscheidet je nach Intensität der Gewalthandlung:
Grenzverletzungen Der Begriff „Grenzverletzung“ umschreibt ein einmaliges oder gelegentliches unangemessenes Verhalten, das nicht selten unbeabsichtigt geschieht. Dabei ist die Unangemessenheit des Verhaltens nicht nur von objektiven Kriterien, sondern auch vom subjektiven Erleben des betroffenen Menschen abhängig. Grenzverletzungen sind häufig die Folge fachlicher bzw. persönlicher Unzulänglichkeiten einzelner Personen oder eines Mangels an konkreten Regeln und Strukturen.
Beispiele:
» Missachtung persönlicher Grenzen – Eine tröstende Umarmung, obgleich dies dem Gegenüber unangenehm ist.
» Missachtung der Intimsphäre – z. B. Umziehen in der Sammelumkleide eines Schwimmbads, obwohl sich ein Mädchen oder ein Junge nur in der Einzelkabine umziehen möchte.
Übergriffe passieren nicht zufällig, nicht aus Versehen. Sie unterscheiden sich von unbeabsichtigten Grenzverletzungen durch die Massivität und/oder Häufigkeit der nonverbalen oder verbalen Grenzüberschreitungen und resultieren aus persönlichen und/oder fachlichen Defiziten. Abwehrende Reaktionen der betroffenen Menschen werden bei Übergriffen ebenso missachtet wie Kritik von Dritten.
Übergriffiges Verhalten erfordert Konsequenzen, wie etwa einen befristeten Ausschluss.
In einigen Fällen sind sexuelle Übergriffe ein strategisches Vorgehen zur Vorbereitung strafrechtlich relevanter Formen sexualisierter Gewalt. Sie gehören zu den typischen Strategien, mit denen insbesondere erwachsene Täter und Täterinnen testen, in wie weit sie ihre Opfer manipulieren und gefügig machen können.
Beispiele von sexuellen Übergriffen:
» Einstellen von sexualisierten Fotos ins Internet und sexistisches Manipulieren von Fotos (z. B. Einfügen von Portraitaufnahmen in Fotos von nackten Körpern in sexueller Pose)
» wiederholte, vermeintlich zufällige Berührung der Brust oder der Genitalien (z. B. bei Pflegehandlungen, bei Hilfestellungen im Sport oder bei diversen Spielen)
» wiederholt abwertende sexistische Bemerkungen über die körperliche Entwicklung junger Menschen
» sexistische Spielanleitungen (z. B. Pokern oder Flaschendrehen mit Entkleiden)
» wiederholte Missachtung der Grenzen der professionellen Rolle
(z. B. Gespräche über das eigene Sexualleben, Aufforderungen zu Zärtlichkeiten)
Straftaten: Diese sind im Gesetz definiert.
Sexualdelikte:
Wenn Betroffene von Täter*innen zu deren sexuellen Erregung